19.01.2021, 15:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.2021, 15:54 von LucaGregory.)
Hallo zusammen,
beim zusammen stellen der Unterlagen für den TÜV bin ich über folgenden Eintrag in den Papieren meiner Schweizer SRX, EZ 1989, gestolpert.
"Ausnahmegen. v . §47 Abs. 7 u. 8 i. Verb. m. §72 Abs. 2 STVZO erteilt."
Da ich kein Behördendeutsch spreche, habe ich bei der Zulassungsstelle angefragt und folgende Aussage bekommen:
"Sehr geehrter Herr xxxx,
nach Prüfung des Sachverhaltes können wir Ihnen mitteilen, dass die u. g. Ausnahmegenehmigung, sofern sie national erteilt wurde, Gültigkeit besitzt und das Fahrzeug keine AUK (Abgasuntersuchung Kraftrad) benötigt."
Ich habe jetzt noch ein offizielles Schriftstück angefordert was man bei der HU der Prüfstelle vorlegen kann. Sobald ich das habe wird das hier im Forum als Dokument zum Download bereitgestellt.
Gruß Oliver
beim zusammen stellen der Unterlagen für den TÜV bin ich über folgenden Eintrag in den Papieren meiner Schweizer SRX, EZ 1989, gestolpert.
"Ausnahmegen. v . §47 Abs. 7 u. 8 i. Verb. m. §72 Abs. 2 STVZO erteilt."
Da ich kein Behördendeutsch spreche, habe ich bei der Zulassungsstelle angefragt und folgende Aussage bekommen:
"Sehr geehrter Herr xxxx,
nach Prüfung des Sachverhaltes können wir Ihnen mitteilen, dass die u. g. Ausnahmegenehmigung, sofern sie national erteilt wurde, Gültigkeit besitzt und das Fahrzeug keine AUK (Abgasuntersuchung Kraftrad) benötigt."
Ich habe jetzt noch ein offizielles Schriftstück angefordert was man bei der HU der Prüfstelle vorlegen kann. Sobald ich das habe wird das hier im Forum als Dokument zum Download bereitgestellt.
Gruß Oliver
Magni Guzzi Arturo, BJ 1989
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
Yamaha SRX 600, BJ 1989, Was mach ich damit?
„Piscis primum a capite foetet.“
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
Yamaha SRX 600, BJ 1989, Was mach ich damit?
„Piscis primum a capite foetet.“